Interne News

Piwik und Abmahnbarkeit    14.03.2014 um 10:54

Das Landgericht Frankfurt entschied, dass es nicht erlaubt ist das Tool zur Reichweitenanalyse "Piwik" einzusetzen, ohne darauf in der Datenschutzerklärung hinzuweisen (LG Frankfurt, Urteil v. 18.02.2014, Az. 3-10 O 86-12).

Fehler in der Datenschutzerklärung werden in Zukunft ähnlich hart sanktioniert wie Impressumsfehler.

Kontaktieren Sie deshalb Ihren Datenschutzbeauftragten bzw. Medienanwalt um eine abmahnsichere Datenschutzerklärung zu erstellen.


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    Allgemeine News

Neues Leistungsschutzrecht    31.07.2013

Aufgrund der Einführung des neuen Leistungsschutzrechtes können wir Ihnen keine externen News zur Verfügung stellen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.